Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der networker, solutions GmbH im Rahmen der Konferenz für Variantenfertiger (Teilnehmer)
§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten für Ihre Teilnahme bzw. die Teilnahme Ihrer Mitarbeiter (“Sie”) an der von der networker, solutions GmbH, Tibarg 31, 22459 Hamburg („wir“) veranstalteten Konferenz für Variantenfertiger. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen von Teilnehmerseite wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Teilnahmeberechtigung, Rücknahme
(1) Sie geben mit der Übermittlung Ihrer Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail, über das Online-Ticketing-System oder durch mündliche Absprache ein verbindliches Angebot für den Vertragsschluss ab.
(2) Ein Vertrag mit der networker, solutions GmbH kommt zustande, wenn wir Ihr Angebot annehmen.
(3) Sie stehen dafür ein, dass Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf Ihre Veranlassung an Konferenz teilnehmen, Kenntnis von diesen AGB erhalten und sie akzeptieren. Teilnehmer kann nur die Person sein, die namentlich bei der Bestellung als Teilnehmer von Ihnen genannt und deren Namen auf dem Ticket wiedergegeben ist. Die nachträgliche Übertragung der Teilnahmeberechtigung auf eine andere Person bedarf unserer Zustimmung.
(4) Teilnahmeberechtigungen werden an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse verschickt.
§ 3 Durchführung der Veranstaltung, Informationen
(1) Wir können einzelne Bestandteile der Konferenz ändern, wenn dies erforderlich ist, damit nicht wesentliche Teile der Veranstaltung verändert werden müssen, und wenn die Änderung für Sie zumutbar ist; dies gilt auch für eine Ersetzung vorgesehener Referenten und Sprecher durch andere Referenten bzw. Sprecher. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Minderung oder Erstattung des Eintrittspreises.
(2) Soweit im Rahmen der Konferenz im Rahmen von Vorträgen, Workshops, Ausstellungen, Abendveranstaltungen usw. Referenten und Sprecher oder Aussteller auftreten bzw. teilnehmen, sind wir nicht verantwortlich für deren Aussagen und sonstigen Inhalte und nicht für die Art der Vermittlung.
(3) Wir sind berechtigt, Ihnen über die von Ihnen angegebenen Kommunikationsmittel Informationen zur Veranstaltung und zu eventuellen Änderungen zukommen zu lassen.
§ 4 Teilnehmergebühren
(1) Es können Berater- und Standard-Tickets erworben werden. Beratertickets werden an Teilnehmer von SAP- und anderen IT-Beratungsunternehmen, Software-Herstellern, Software-Beratungsunternehmen und an IT-Freelancer ausgegeben. Standardtickets erhalten alle sonstigen Teilnehmer. Wir behalten uns vor, andere Ticketkategorien zusätzlich einzuführen.
(2) Die Teilnehmergebühr ergibt sich aus unseren Preisangaben bzw. aus Angeboten auf unserer Webseite.
(3) Alle Abrechnungen erfolgen in Euro. Bei Zahlung mit ausländischen Währungen bzw. Zahlungsmitteln gehen Kursdifferenzen und Bankspesen zu Ihren Lasten.
(4) Sämtliche Zahlungen sind binnen 10 Werktagen nach Rechnungsstellung durch uns ohne Abzug fällig, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Wir sind berechtigt, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung den Vertrag zu kündigen oder Ihnen den Zutritt zu der Konferenz zu verweigern.
(5) Werden einzelne Leistungen von Ihnen ohne unser Verschulden nicht in Anspruch genommen, werden die vereinbarten Teilnehmergebühren sowie etwa zusätzliche vereinbarte Gebühren und Kosten (z.B. Tagungspauschalen) dennoch fällig, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird.
§ 5 Stornierung von Tickets
(1) Schriftliche Abmeldungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. EUR 99,00 bis sechs Wochen vor Konferenzbeginn möglich. Danach ist auch bei Nichterscheinen von Ihnen die volle Teilnehmergebühr zu entrichten. Eine schriftliche Ummeldung ist kostenfrei bis zum Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Ab- oder Ummeldung, die nur einzelne Teile der Konferenz betrifft, ist nicht möglich.
(2) Wir behalten uns vor, Tickets zu stornieren, wenn die für den Teilnehmer geltende Kategorie (Standard- / Beraterticket) falsch ausgewählt wurde.
§ 6 Höhere Gewalt
(1) Im Falle höherer Gewalt, die einen Abbruch oder eine Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen erforderlich macht, können wir von Ihnen die vereinbarte Vergütung nebst ggf. vereinbarten und angefallenen Kosten zeitanteilig bis zum Eintritt des höhere Gewalt darstellenden Ereignisses verlangen. Ihnen bleibt vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere nur anteilig erbrachte Leistung für Sie keinen oder nur einen geringeren Wert als gemäß Satz 1 hatte. Umgekehrt erstatten wir Ihnen im Falle höherer Gewalt die zeitanteilig auf den Zeitraum nach Eintritt des die höhere Gewalt darstellenden Ereignisses anfallenden Teilnehmergebühren bzw. Kosten.
(2) Schadenersatzansprüche gegen uns bestehen im Fall höherer Gewalt nicht.
(3) Behördliche, polizeiliche oder gerichtliche Einstellungs- oder Abbruchverfügungen gelten als höhere Gewalt i.S.v. Absatz 1, soweit nicht wir diese Verfügung schuldhaft verursacht haben. Als höhere Gewalt i.S.v. Absatz 1 gilt des Weiteren auch eine Empfehlung von staatlicher Seite (Bund, Land, Gemeinde), die Veranstaltung nicht durchzuführen (z.B. aufgrund einer pandemieartigen Ausbreitung eines Virus oder einer Terrorwarnung).
(4) Es wird widerleglich vermutet, dass wir uns auf höhere Gewalt i.S.v. Absatz 1 berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im selben oder in einem angrenzenden Bundesland, in dem die Konferenz stattfindet, zum selben Zeitpunkt abgesagt werden bzw. nicht stattfinden. Ebenso wird widerleglich vermutet, dass wir uns nicht auf Höhere Gewalt berufen können, wenn vergleichbare Veranstaltungen im gleichen oder angrenzenden Bundesland, in dem auch die Veranstaltung stattfindet, zum gleichen Zeitpunkt stattfinden.
(5) Höhere Gewalt, die uns zur Absage der Konferenz berechtigt, ist auch dann gegeben, wenn uns die Durchführung der Konferenz aufgrund erhöhter Auflagen der Behörden, soweit wir diese nicht zu vertreten haben, wirtschaftlich unzumutbar geworden ist.
(6) Soweit mindestens 50% der gemeldeten Teilnehmer unter Berufung auf ein außergewöhnliches Ereignis und / oder wesentliche Teile unserer Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund höherer Gewalt ihre Leistungen uns gegenüber nicht erbringen kann bzw. die Teilnahme an der Konferenz absagen, sind wir ebenfalls berechtigt, die Konferenz abzusagen. Ein Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz unsererseits gegen den Teilnehmer besteht in einem solchen Fall nicht.
(7) Wird einem Teilnehmer der Eintritt oder die weitere Teilnahme an der Konferenz verweigert und beruht diese Verweigerung auf einer behördlichen Auflage, wonach z.B. Personen mit Krankheitssymptomen nicht teilnehmen dürfen, so gilt dieser Umstand ebenfalls als höhere Gewalt im Sinne des Absatz 1. Berufen Sie sich Ihrerseits vor Ort oder bei Nichterscheinen auf das Vorliegen von Umständen, die den Tatbestand der behördlichen Verfügung erfüllen (z.B. das Vorliegen entsprechender Krankheitssymptome), können wir die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen, aus dem hervorgeht, dass eine Teilnahme aufgrund behördlicher Auflage nicht möglich wäre.
(8) Als milderes Mittel vor einer Absage der gesamten Konferenz als Live-Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Konferenz ganz oder teilweise digital durchzuführen. Soweit dadurch weniger Inhalte als vertraglich geschuldet geleistet werden, sind die Teilnehmergebühren entsprechend anzupassen. Außerdem entstehen durch eine durch höhere Gewalt bedingte Verlegung in den digitalen Bereich keine Schadenersatzansprüche des Teilnehmers gegen uns.
(9) Ist die Konferenz von vornherein als sog. hybride Veranstaltung angekündigt (wird sie also digital durchgeführt, zugleich aber auch eine Präsenz des Teilnehmers vor Ort ermöglicht) und muss und kann die Konferenz aufgrund höherer Gewalt ausschließlich digital durchgeführt werden, so hat der Teilnehmer keine Erstattungs- oder Schadenersatzansprüche gegen uns.
§ 7 Allgemeine Teilnahmeregeln
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Konferenz vom Veranstalter festgelegten allgemeinen Gesundheits- und Hygieneregeln und ggf. bestehende behördliche Auflagen am Veranstaltungsort, die dem Teilnehmer frühestmöglich vor der Veranstaltung, i.Zw. ca 2 Wochen vorher, mitgeteilt werden. Der Teilnehmer stimmt der Einhaltung dieser am Veranstaltungstag gültigen Regeln und Auflagen durch die Übermittlung seiner Teilnahmeerklärung zu. Einlass zu der Konferenz erhält nur, wer die betreffenden Regeln und Auflagen während seines Aufenthalts in der Veranstaltungsstätte vollumfänglich einhalten bzw. erfüllen kann.
(2) Im Rahmen der Konferenz ist es zu unterlassen:
Im Falle einer Zuwiderhandlung können Sie aus der Konferenz verwiesen werden. In einem solchen Fall haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnehmergebühren oder sonstiger Kosten (z.B. Tagungspauschale). Unser Recht, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§ 8 Datenschutz, Hausrecht, Einwilligung, Urheberrechte
(1) Uns von Ihnen übermittelte Daten werden von uns maschinell zur Abwicklung Ihrer Buchung und zur Information über den Ablauf und eventuelle Änderungen im Ablauf verarbeitet. Wir sind zudem berechtigt, die Namens- und Anschriftendaten, die Sie uns übermitteln, Sponsoren und Partnern, die gemeinsam mit uns die Konferenz durchführen, zugänglich zu machen. Wir sowie unsere Sponsoren und Partner sind weiter berechtigt, die uns übermittelten Daten auch nach dem Ende der Konferenz zur Kontaktaufnahme mit dem betreffenden Teilnehmer zu nutzen.
(2) Wir sind berechtigt, im Rahmen der Konferenz Ton-, Foto- und Videoaufnahmen herzustellen und im Nachgang zur Veranstaltung zu werblichen Zwecken durch uns zu nutzen. Dies beinhaltet die Veröffentlichung auf der unternehmenseigenen Website sowie auf Social-Media-Kanälen und in branchennahen Fachmagazinen. Wenn Sie bzw. die von Ihnen entsandten Teilnehmer nicht fotografiert oder gefilmt werden möchten, können Sie direkt den Fotografen oder Kameramann ansprechen.
(3) Das Hausrecht obliegt uns.
(4) Die Ihnen ausgehändigten Dateien (Präsentationen, Handouts, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zulässig.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber nicht auf Schadensersatz; hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Teilnehmer vertrauen und auch vertrauen dürfen. Bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.
(2) Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten – als Vertrag zugunsten Dritter – auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn von Ihnen Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
(3) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, im Falle einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder der Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus und im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Konferenz ist, sofern Sie als Teilnehmer Kaufmann sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben, der Sitz unserer Gesellschaft. Wir sind berechtigt, Sie auch an Ihrem Geschäftssitz zu verklagen.
Copyright 2023 – Konferenz für Variantenfertiger